KI-Kennzeichnungspflicht: ab 2. August 2026
Ab 2. August 2026 gilt die KI-Kennzeichnungspflicht. Was Chatbots, Deepfakes und KI-Texte offenlegen müssen – und was nicht.

Auf deiner Website läuft seit einem halben Jahr ein Chatbot. Er beantwortet Fragen, sammelt Anfragen und funktioniert erstaunlich zuverlässig. Ab dem 2. August 2026 greift nun Artikel 50 der EU-KI-Verordnung mit neuen Transparenzpflichten.
Das ist kein Grund, den Bot abzuschalten. Du solltest aber wissen, wer für den Hinweis verantwortlich ist, welche Bilder und Texte ein Label brauchen und wo viele Zusammenfassungen des AI Acts zu grob werden. Dieser Beitrag ist ein Praxis-Check, keine Rechtsberatung.
Was ab dem 2. August 2026 gilt
Die aktuelle FAQ der EU-Kommission zu Artikel 50 stellt im Kern eine vernünftige Frage: Merkt ein Mensch, dass er mit KI interagiert oder einen künstlich erzeugten Inhalt sieht?
Daraus entstehen mehrere Pflichten:
- Interaktive KI-Systeme wie Chatbots, KI-Agenten und Avatare müssen Menschen von Beginn der ersten Interaktion an klar mitteilen, dass sie mit KI sprechen. Nur wenn das für einen durchschnittlichen Nutzer offensichtlich ist, kann der zusätzliche Hinweis entfallen.
- Deepfakes müssen bei der ersten Wahrnehmung klar als künstlich erzeugt oder manipuliert offengelegt werden. Gemeint sind realistisch wirkende Bilder, Audioaufnahmen oder Videos von existierenden oder plausibel existierenden Personen, Orten, Dingen und Ereignissen.
- Bestimmte KI-Texte brauchen ein Label, wenn sie veröffentlicht werden, die Öffentlichkeit informieren und ein Thema von öffentlichem Interesse behandeln.
- Wer Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung einsetzt, muss betroffene Personen ebenfalls informieren. Für eine normale Unternehmenswebsite ist das selten relevant, sollte aber nicht zwischen Chatbot und Deepfake verschwinden.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Anbieter und Betreiber. Ein Anbieter entwickelt ein KI-System oder lässt es entwickeln und bringt es unter eigenem Namen auf den Markt. Ein Betreiber nutzt ein System beruflich unter eigener Verantwortung. Ein Unternehmen kann je nach Setup beides sein.
Die Pflicht für die technische, maschinenlesbare Markierung generierter Ausgaben liegt beim Anbieter des generativen Systems. Wasserzeichen, Metadaten und Erkennungsverfahren für Ausgaben von OpenAI, Google oder Anthropic musst du als normaler Website-Betreiber nicht selbst erfinden.
„Wurde der AI Act nicht verschoben?“
Ja, Teile davon. Aber nicht der allgemeine Start von Artikel 50.
Der Digital Omnibus hat die Pflichten für Hochrisiko-Systeme verschoben. Für eigenständige Hochrisiko-KI nach Annex III gilt nun der 2. Dezember 2027. KI als Bestandteil regulierter Produkte nach Annex I folgt am 2. August 2028. Das betrifft beispielsweise Systeme für Personalentscheidungen, Kreditwürdigkeitsprüfungen oder bestimmte Medizinprodukte.
Artikel 50 ist eine eigene Transparenzebene. Die sichtbaren Pflichten für KI-Interaktionen, Deepfakes und relevante Texte starten weiterhin am 2. August 2026. Der Satz „Der AI Act wurde verschoben“ ist deshalb ungefähr so hilfreich wie „Der Zug hat Verspätung“, wenn auf der Anzeigetafel fünf verschiedene Züge stehen.
Eine begrenzte Übergangsregel gibt es trotzdem: Generative KI-Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, müssen die maschinenlesbare Markierung nach Artikel 50 Absatz 2 erst ab dem 2. Dezember 2026 beherrschen. Auch das betrifft in erster Linie die Anbieter der Systeme.
Ähnlich wie beim BFSG im letzten Jahr lohnt sich daher ein Blick auf die konkrete Regel statt auf die kürzeste Schlagzeile. Verschoben wurden vor allem Hochrisiko-Pflichten. Die Transparenz gegenüber Nutzern bleibt ein aktuelles Thema.
Betrifft dich das? Drei Fälle aus dem Website-Alltag
Die meisten Unternehmen müssen keine juristische Inventur mit 40 Kategorien starten. Drei Fälle decken einen großen Teil des Website-Alltags ab.
Fall 1: Du hast einen KI-Chatbot auf der Seite
Ja, hier muss die KI-Interaktion erkennbar sein. Die rechtliche Pflicht aus Artikel 50 Absatz 1 richtet sich allerdings an den Anbieter des Systems. Bei einem eingekauften Standard-Widget ist das grundsätzlich der Hersteller, nicht automatisch dein Unternehmen als Nutzer.
Das heißt nicht, dass du das Thema ignorieren solltest. Prüfe, ob der Bot schon in der ersten Interaktion klar sagt, dass er KI ist. Ein Hinweis in den AGB, im Impressum oder hinter einem Info-Icon hilft dem Menschen im Gespräch nicht. Ein Bot namens „Lisa“, der sich als „deine digitale Assistentin“ vorstellt, lässt ebenfalls unnötig viel Interpretationsspielraum.
Hast du den Bot selbst entwickelt, unter deinem Namen entwickeln lassen oder wesentlich verändert und als eigenes System in Betrieb genommen, kannst du selbst zum Anbieter werden. Diese Rollenfrage solltest du bei individuellen Lösungen sauber klären.
Fall 2: Du nutzt KI-Bilder oder KI-Videos in Werbung
Es kommt auf das Ergebnis an. Ein offensichtlich illustratives Key Visual ist nicht automatisch ein Deepfake. Ein fotorealistisches Bild, das eine echte oder plausibel existierende Person, einen Ort oder ein Ereignis authentisch erscheinen lässt, kann dagegen darunterfallen.
Entscheidend sind Ähnlichkeit, Kontext und die Frage, ob das Publikum den Inhalt für echt halten könnte. Bei Satire, Kunst und fiktionalen Werken gibt es Erleichterungen, aber keine vollständige Unsichtbarkeitsklausel. Die Offenlegung darf dort so erfolgen, dass sie das Werk nicht unnötig stört.
Fall 3: Dein Blog oder Newsletter entsteht mit KI-Unterstützung
Meistens brauchst du kein Pflichtlabel. Nicht jeder KI-Satz fällt unter Artikel 50. Bei Texten gelten engere Voraussetzungen und eine wichtige Ausnahme für menschliche Prüfung.
Wer keinen Bot als eigenes System anbietet und keine realistisch täuschenden KI-Inhalte veröffentlicht, hat daher vor allem eine Aufgabe: einmal strukturiert prüfen, statt aufgrund einer allgemeinen AI-Act-Schlagzeile alles mit einem KI-Stempel zu versehen.
Warum dein KI-geschriebener Blogpost meistens kein Label braucht
Die Kennzeichnungspflicht für Texte greift nur, wenn drei Bedingungen zusammenkommen:
- Der Text wird veröffentlicht.
- Er soll die Öffentlichkeit informieren.
- Er behandelt ein Thema von öffentlichem Interesse.
Die EU-Kommission nennt dazu unter anderem Politik, Verwaltung, Justiz, Grundrechte, öffentliche Sicherheit, Gesundheit, Umwelt, Verbrauchersicherheit sowie wirtschaftliche, wissenschaftliche oder kulturelle Entwicklungen, die Gegenstand öffentlicher Debatten sein können.
Ein Produkttext, eine Leistungsseite oder ein Fachbeitrag über das eigene Handwerk fällt deshalb nicht automatisch darunter. Die Kategorie „öffentliches Interesse“ ist allerdings weiter als „Politik“. Ein KI-generierter Beitrag über eine Gesundheitsgefahr oder eine größere wirtschaftliche Entwicklung kann durchaus erfasst sein.
Noch wichtiger ist die Ausnahme für menschliche Prüfung und redaktionelle Kontrolle. Wenn eine fachkundige Person den Inhalt wirklich prüft, Quellen bewertet, Aussagen ändern oder ablehnen kann und die redaktionelle Verantwortung übernimmt, ist kein Pflichtlabel nötig. Ein Durchlauf durch die Rechtschreibprüfung reicht nicht. Eine echte fachliche Freigabe schon.
Unter jedem Beitrag hier steht trotzdem, dass er mit KI-Unterstützung ausformuliert und übersetzt wurde. Rechtlich wäre das in vielen Fällen nicht erforderlich. Ich lasse den Hinweis stehen, weil Transparenz wenig kostet und eine spätere Diskussion darüber noch weniger Mehrwert bringt.
Das Prinzip ähnelt dem Umgang mit KI-generiertem Code: Das Werkzeug kann viel Arbeit übernehmen, die Verantwortung bleibt aber bei einem Menschen. Wo KI beim Bauen einer Website an Grenzen stößt, habe ich in einem eigenen Beitrag ausführlicher eingeordnet.
Was das technisch auf deiner Website bedeutet
Eine Kennzeichnung ist dann gut umgesetzt, wenn sie an der Stelle erscheint, an der die Irritation entstehen könnte. Eine zentrale Fußnote für die gesamte Website ist technisch bequem, aber für den Nutzer ungefähr so hilfreich wie eine Bedienungsanleitung im Nachbargebäude.
Beim Chatbot sollte der Hinweis im Widget und spätestens zu Beginn der ersten Interaktion sichtbar sein. Ein einfacher Satz reicht: „Du schreibst mit einem KI-Assistenten.“ Bei einem gekauften Tool prüfst du zuerst, was der Anbieter bereits ausgibt und ob sich die Formulierung konfigurieren lässt. Dokumentiere zusätzlich, welche Version und Einstellung du geprüft hast.
Bei Deepfakes gehört die Offenlegung direkt zum Bild, Video oder Audiobeitrag. Sie muss ohne Spezialwerkzeug wahrnehmbar sein. Metadaten allein reichen dafür nicht. In einem CMS sollte die Redaktion nicht jedes Mal an einen frei getippten Zusatz denken müssen.
Für Kirby lässt sich beispielsweise ein Feld am jeweiligen File anlegen: Ist der Inhalt als Deepfake oder realistisch synthetisches Medium eingestuft, gibt das Frontend automatisch einen sichtbaren Hinweis aus. Wie sich ein solches Feld im CMS strukturell verankern lässt, zeigt mein Kirby-Nuxt-Workflow.
Bei kennzeichnungspflichtigen Texten gehört das Label sichtbar an den Beitrag. Nicht ins Impressum und nicht in eine allgemeine KI-Richtlinie, die niemand während des Lesens sieht.
Das Grundprinzip ist einfach: Kennzeichnung ist eine Strukturentscheidung im CMS, keine Gedächtnisübung für die Redaktion. Alles, woran jemand bei jeder Veröffentlichung manuell denken muss, wird irgendwann vergessen.
Bußgelder und Aufsicht in Deutschland
Verstöße gegen Artikel 50 können nach Artikel 99 mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sanktioniert werden. Für Unternehmen gilt grundsätzlich der höhere Wert.
Für kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Start-ups setzt die Verordnung eine wichtige Grenze: Hier darf das Bußgeld den niedrigeren der beiden Werte nicht überschreiten. Außerdem müssen Behörden Art, Schwere, Dauer und Folgen des Verstoßes berücksichtigen. Ein kleiner Handwerksbetrieb bekommt also nicht automatisch eine Rechnung über 15 Millionen Euro, weil ein Hinweis im Chatfenster fehlt.
In Deutschland soll die Bundesnetzagentur durch das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz eine zentrale Rolle bei Marktüberwachung, Koordination und Beschwerden erhalten. Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz beschlossen. Zum Redaktionsschluss am 27. Juli 2026 stand laut Bundesregierung noch die Ausfertigung und Verkündung aus.
Daneben können Verstöße wettbewerbsrechtlich relevant werden und Abmahnungen auslösen. Ob eine konkrete AI-Act-Pflicht eine Marktverhaltensregel ist und wer Ansprüche geltend machen kann, wird im Einzelfall zu klären sein. Anders als bei behördlichen Bußgeldern gibt es dafür kurz vor dem Start naturgemäß noch keine gefestigte Rechtsprechung.
Die sinnvolle Reaktion ist deshalb weder Panik noch Abwarten: Rolle klären, sichtbare Fälle prüfen und die Entscheidung dokumentieren.
Der 15-Minuten-Check
Diese fünf Fragen kannst du ohne juristisches Projektteam beantworten:
- Läuft auf deiner Website ein Chatbot, KI-Assistent oder Voicebot? Prüfe, ob schon zu Beginn klar erkennbar ist, dass ein KI-System antwortet.
- Wer ist Anbieter des Systems? Nutzt du ein Standardprodukt, eine White-Label-Lösung oder ein individuell unter deinem Namen entwickeltes System? Halte die Antwort und die Zusagen des Anbieters fest.
- Verwendest du realistisch wirkende KI-Bilder, Stimmen oder Videos? Prüfe Website, Social Ads und laufende Kampagnen, nicht nur den Blog.
- Wer gibt KI-unterstützte Texte fachlich frei? Benenne eine verantwortliche Person und dokumentiere die redaktionelle Prüfung. Rechtschreibung allein ist keine inhaltliche Kontrolle.
- Kann dein CMS Hinweise zuverlässig ausgeben? Wenn ein Label nötig ist, sollte es als strukturiertes Feld am Inhalt hängen und automatisch an der richtigen Stelle erscheinen.
Wenn du alle fünf Punkte sauber beantworten kannst, bist du für den typischen Website-Fall weitgehend durch. Wenn schon bei Anbieterrolle oder Widget-Hinweis Fragezeichen auftauchen, ist das die erste Aufgabe.
Fazit
Die KI-Kennzeichnungspflicht ist keine pauschale Pflicht, jeden mit KI berührten Inhalt zu etikettieren. Sie soll Menschen dort Transparenz geben, wo künstliche Interaktion oder realistisch manipulierter Inhalt sonst für echt gehalten werden könnte.
Für Unternehmen bedeutet das vor allem: Chatbot und Anbieterrolle prüfen, realistische KI-Medien inventarisieren und die redaktionelle Freigabe von Texten nachvollziehbar machen. Ein von einem Menschen fachlich kontrollierter Blogbeitrag braucht meistens kein Pflichtlabel. Wer den Hinweis freiwillig setzt, verliert trotzdem nichts.
Ist auf deiner Website auf den ersten Blick klar, wo KI mit Menschen spricht oder Realität simuliert?
Ich prüfe mit dir Chatbot, Bildmaterial und Redaktionsprozess. Danach weißt du, welche Hinweise wirklich nötig sind und wie sie sich zuverlässig im Frontend und CMS verankern lassen.
mail@eugen.workDieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI ausformuliert und übersetzt.