BFSG-Compliance für Ihre Website

Ist Ihre Website BFSG-konform?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Wer seinen Kunden digitale Dienste anbietet, muss handeln. Bußgelder bis 100.000 Euro und erste Abmahnwellen laufen bereits.

Kostenloser Schnell-Check

Automatisierte Erstanalyse Ihrer Startseite über die OctoBoost-API.

Was wird geprüft

Die vier Prinzipien der WCAG 2.1 AA

Der gesetzlich referenzierte Standard baut auf vier Grundprinzipien auf. Jedes davon prüfe ich konkret an Ihrer Website.

01

Wahrnehmbar

Inhalte müssen für alle Sinne erfassbar sein, auch ohne Sehen oder Hören.

  • Alt-Texte für Bilder
  • Ausreichende Bildkontraste
  • Untertitel für Videos
  • Zoom bis 400 %
  • Kein automatisch startendes Audio
02

Bedienbar

Alle Funktionen müssen sich ohne Maus bedienen lassen.

  • Vollständige Tastaturnavigation
  • Sichtbare Fokusindikatoren
  • Skip-Links
  • Anpassbare Zeitlimits
  • Ausreichend große Klickflächen
03

Verständlich

Texte und Bedienung müssen klar und vorhersehbar sein.

  • Formular-Labels
  • Klare Fehlermeldungen
  • Seitensprache im HTML
  • Konsistente Navigation
  • Kein unerwarteter Kontextwechsel
04

Robust

Inhalte müssen mit assistiven Technologien zuverlässig funktionieren.

  • Semantisches HTML
  • Korrekt eingesetztes ARIA
  • Screenreader-Kompatibilität (NVDA, JAWS, VoiceOver)
  • Statusmeldungen für dynamische Inhalte
Über WCAG hinaus

Rechtliche Pflichten

  • Barrierefreiheitserklärung gemäß § 14 BFSG
  • Feedback-Mechanismus für Nutzer
  • Jährliche Aktualisierung
Leistung

Audit und Umsetzung in einem Paket

Ein Paket liefert ein geprüftes und umgesetztes Ergebnis, nicht nur einen Bericht. Den unverbindlichen Überblick bekommen Sie vorab über den kostenlosen Schnell-Check oben.

BFSG-Komplettpaket

Vollaudit + vollständige Umsetzung

Von der Landingpage bis zum Onlineshop: vollständige manuelle Prüfung, komplette technische Umsetzung im Code und die rechtlich geforderte Dokumentation, alles aus einer Hand.

ab 1.500 €

Der genaue Preis richtet sich nach dem Umfang Ihrer Website.

Paket anfragen
  • Manuelle Prüfung aller 50 relevanten WCAG 2.1 A/AA-Kriterien
  • Tastatur- und Screenreader-Test (NVDA und VoiceOver)
  • Vollständige Umsetzung der Barrieren direkt im Code, ohne Overlay-Plugin
  • Barrierefreiheitserklärung nach § 14 BFSG inklusive Feedback-Mechanismus
  • Dokumentation der umgesetzten Maßnahmen
Betroffenheit

Sind Sie betroffen?

Die Pflicht greift nur, wenn beides zusammenkommt: ein Angebot, das unter das BFSG fällt, und ein Unternehmen über der Größenschwelle. Erst wenn beide Bedingungen erfüllt sind, müssen Sie handeln.

Bedingung 1

Ihr Angebot fällt darunter

  • Onlineshop mit Verbraucherverträgen
  • Buchungssystem für Endkunden
  • Website, über die Endkunden online Verträge abschließen
  • Bankdienstleistungen oder Telekommunikation
Bedingung 2

Die Größenschwelle greift

mehr als 10 Mitarbeiteroder mehr als 2 Mio. € Umsatz

Maßgeblich sind Jahresumsatz bzw. -bilanzsumme. Es genügt, dass eine der beiden Schwellen überschritten wird.

Ausnahme

Kleinstunternehmen

Weniger als 10 Mitarbeiter und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz bzw. -bilanzsumme: Dann greift die Kleinstunternehmer-Ausnahme, auch für Onlineshops, die als digitale Dienstleistung gelten.

Keine Ausnahme

Hardware-Anbieter

Hersteller und Händler der vom BFSG erfassten Hardware (z. B. SB-Terminals, Geldautomaten) sind unabhängig von der Größe verpflichtet.

Kein Aufschub für gepflegte Websites

Die Übergangsfrist nach § 38 BFSG bis 2030 gilt nur für Dienstleister, die bereits vor dem 28. Juni 2025 rechtmäßig eingesetzte Produkte weiter nutzen, sowie für bereits installierte Selbstbedienungsterminals (bis zu 15 Jahre Nutzungsdauer). Für aktiv betriebene und gepflegte Websites und Onlineshops greift in der Praxis kein Bestandsschutz. Hier gilt das Gesetz seit dem 28. Juni 2025 ohne Aufschub.

Rechtlicher Hinweis: Diese Einordnung ersetzt keine Rechtsberatung.

Ablauf

In vier Schritten zur Konformität

  1. 01

    Kostenloser Schnell-Check

    Erste automatisierte Analyse direkt über das OctoBoost-Tool auf dieser Seite.

  2. 02

    Detaillierter Audit-Bericht

    Priorisierter Maßnahmenkatalog innerhalb von 5 Werktagen.

  3. 03

    Technische Umsetzung

    Behebung der Mängel im Code, nach Absprache und Budget.

  4. 04

    Abnahme & Dokumentation

    Barrierefreiheitserklärung, Feedback-Mechanismus und Dokumentation.

FAQ

Häufige Fragen

Die Übergangsfrist nach § 38 BFSG betrifft nur den Weiterbetrieb bereits vor Juni 2025 rechtmäßig genutzter Produkte und bestehende Selbstbedienungsterminals, nicht die laufend gepflegte Website oder den Onlineshop selbst. Für digitale Dienste gilt das Gesetz seit dem 28. Juni 2025 ohne praktisch nutzbaren Aufschub.
Nein. Tools wie AccessiBe oder UserWay erfüllen die gesetzlichen Anforderungen nach WCAG 2.1 AA nicht. Sie werden von Barrierefreiheits-Organisationen abgelehnt und können Screenreader-Nutzer sogar aktiv behindern.
Ja. Die Plattform spielt keine Rolle. Als Betreiber sind Sie für die Barrierefreiheit Ihres Angebots verantwortlich, unabhängig davon, welches CMS oder System Sie nutzen.
Marktüberwachungsbehörden können die Einstellung des Angebots anordnen und Bußgelder bis zu 100.000 Euro verhängen. Zusätzlich können Verbände und Mitbewerber Abmahnungen einreichen. Erste Abmahnwellen laufen bereits.
Es gibt ein Paket, das Audit und technische Umsetzung umfasst. Es beginnt ab 1.500 Euro, der genaue Preis richtet sich nach dem Umfang der Website. Einen unverbindlichen Überblick liefert vorab der kostenlose Schnell-Check auf dieser Seite. Für eine genaue Einschätzung genügt eine kurze Erstanfrage.

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